Hausordnung für das Eisstadion im Freizeitzentrum
Das Freizeitzentrum ist eine Einrichtung, die jedem Gast Erholung, Entspannung und Spaß bereiten soll. Diese Hausordnung soll darüber hinaus Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit garantieren.
Jeder hat sich so zu verhalten, dass kein anderer durch ihn gefährdet, geschädigt oder mehr als den Umständen nach vertretbar behindert oder belästigt wird. Es wird dringend gebeten, insbesondere auf ältere Personen und auf Kinder Rücksicht zu nehmen.
I. Verbindlichkeit und Zweck
1. Die Hausordnung ist für alle Besucher des Freizeitzentrums Trostberg verbindlich.
2. Mit dem Betreten des Freizeitzentrums Trostberg und des dazugehörigen Geländes erkennt jeder Gast oder sonstige Besucher diese Hausordnung verbindlich an.
3. Den Anordnungen des Personals des Freizeitzentrums Trostberg ist Folge zu leisten.
II. Öffnungszeiten und Zutritt
1. Die Öffnungszeiten und Schließzeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.
2. Aus betriebstechnischen oder anderen Gründen kann die Benutzung des Eisstadions
eingeschränkt werden. Eine Minderung des Eintrittsgeldes wird deswegen nicht gewährt.
3. Personen mit schweren körperlichen oder geistigen Behinderungen dürfen nur mit einer volljährigen Begleitperson ins Freizeitzentrum Trostberg.
4. Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ist der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
5. Keinen Zutritt in das Freizeitzentrum Trostberg haben
• Personen mit ansteckenden Krankheiten
• Betrunkene
• Personen, die unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stehen
• Personen, die Tiere mit sich führen
• Für verlorene Eintrittskarten und Gutscheine wird kein Ersatz geleistet. Gelöste Eintrittskarten oder nicht verbrauchte Tickets aus dem Schlittschuhverleih werden nicht zurück genommen.
III. Aufenthalt
1. Das Betreten der Eisfläche ist während des allgemeinen Eislaufes nur mit Schlittschuhen oder Schlittschuhlernhilfen gestattet, in Ausnahmefällen mit Straßenschuhen, sofern Kindern durch Aufsichtspersonen unmittelbare Hilfestellung beim Eislaufen gegeben werden muss. Die Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu beaufsichtigen, gilt auch im Eisstadion.
2. Das Rauchen ist innerhalb des Gebäudes und auf der Eisfläche nicht gestattet.
3. Gläser und Glasflaschen dürfen im Sanitärbereich nicht benutzt werden, während öffentlicher Eishockeyspiele ist der Gebrauch von Gläsern und Glasflaschen im gesamten Stadion verboten.
4. Der störende Gebrauch von Mobiltelefonen, Tonwiedergabe-, Rundfunk- und Fernsehgeräten ist nicht erlaubt.
5. Das Fotografieren von Personen ist ohne deren Einwilligung verboten. Dies gilt insbesondere auch für das Fotografieren mit Handys. Das gewerbliche Fotografieren und Filmen ist nur mit vorheriger Genehmigung des Betriebsleiters erlaubt.
6. Alkoholisierten Gästen kann das Personal des Eisstadions den weiteren Konsum untersagen und diese bei Gefährdung oder Störung des Eisstadionbetriebes – ohne Rückerstattung in Anspruch genommener Eintrittsgelder – des Eisstadions verweisen.
7. Das Betreten von nicht durch Gummiauflagen geschützten Bereichen mit Leihschlittschuhen ist verboten.
8. Der Konsum von Speisen und Getränken auf der Eisfläche ist untersagt.
IV. Haftung
1. Sämtliche Einrichtungen des Freizeitzentrums Trostberg sind von den Besuchern pfleglich zu behandeln.
2. Jeder Besucher haftet für Schäden, die er durch missbräuchliche Benutzung, schuldhafte Verunreinigung oder Beschädigung verursacht hat.
3. Für Schäden, die von Kindern herbeigeführt werden, haften die Erziehungsberechtigten.
4. Für die Beschädigung oder das Abhandenkommen der in das Freizeitzentrum mitgebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen.
5. Die Nutzung des Eisstadions erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Schäden, Unfällen oder Beeinträchtigungen infolge von höherer Gewalt, Zufall oder Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht nicht sofort erkannt werden, haftet die Stadtwerke Trostberg GmbH & Co. KG nicht.
6. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. Der Betreiber haftet nicht für die durch andere Kraftfahrzeuge oder durch Dritte an abgestellten Fahrzeugen verursachten Schäden, für Diebstahl und den Inhalt der Fahrzeuge. Für alle Schäden, auch für die an den Parkplatzeinrichtungen angerichteten Schäden, haftet der Schadensverursacher.
8. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden.
9. Gegenstände, die im Eisstadion gefunden werden, sind beim Personal abzugeben. Über die Fundsachen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
V. Sonstiges
1. Die Mitarbeiter des Freizeitzentrums Trostberg üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.
2. Die Mitarbeiter des Freizeitzentrums Trostberg sind berechtigt, Besucher, die die Sicherheit und Ordnung gefährden, andere Besucher belästigen und gegen die Bestimmungen dieser Hausordnung verstoßen sowie Anordnungen des Personals nicht befolgen, von der weiteren Nutzung des Eisstadions auszuschließen. Das Eintrittsgeld wird in solchen Fällen nicht zurück erstattet. Bei Nichtbefolgung der Anweisungen macht sich der Besucher des Hausfriedensbruches strafbar.
3. Wer sich widerrechtlich Zutritt zum Gelände des Freizeitzentrums Trostberg verschafft, muss mit einer Strafanzeige rechnen.
Trostberg, im Oktober 2024
Stefan Bratzdrum, Geschäftsführer
Stadtwerke Trostberg GmbH & Co.KG
Friedrich-Ebert-Str. 2
83308 Trostberg